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Vermieter
Die Überlassung von Grundstücken und Gebäude gegen Miete oder Pacht an Dritte oder auch Angehörige führt zu steuerpflichtigen Einkünften. Zur Optimierung der Steuerlast sind die Werbungskosten vollständig zu ermitteln.
Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere bei größeren Erhaltungsaufwendungen oder Gebäudeerweiterungen. Hierbei stellt sich die Frage, ob Ausgaben sofort abzugsfähige Werbungskosten sind, oder durch die Zuordnung zu den Herstellungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.
Ebenso muss die Anschaffung und Veräußerung von Immobilien auch unter steuerlichen Gesichtspunkten wohl überlegt sein. Des Weiteren ist zu klären, ob ggf. die Vermietung mit Umsatzsteuer möglich und sinnvoll ist.
Bei gemischt genutzten Gebäuden zu Wohn- und Geschäftszwecken spielt die Aufteilung von Werbungskosten und Umsatzsteuer eine wichtige Rolle.
Schließlich können unter Umständen steuerliche Fördermaßnahmen, z.Bsp. in Form von höheren Abschreibungen, in Frage kommen.
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