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Rentner und Pensionäre
Auch nach Erreichen des beruflichen Ruhestandes bestehen die abgabenrechtlichen Pflichten weiter. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen. Anzugeben sind insbesondere die Einkünfte aus Renten und Pensionen, aber unter Umständen auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.
Dabei sind Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie die zugehörigen Werbungskosten vollständig zur Vermeidung unnötiger Steuerzahlungen zu ermitteln und anzugeben.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten durch die zeitgerechte Erstellung der Steuererklärungen und prüfen fristgerecht die vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide, um ggf. Ihre Rechte durch Führung eines Rechtsbehelfsverfahren zu wahren. Ferner beraten wir Sie im Hinblick auf steuermindernde Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen das Steuerrecht bietet.
Rufen Sie uns an unter 02233 - 94 00 1-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular
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