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Rechtsformwahl
Für jeden Existenzgründer stellt sich die Frage nach der für seine Bedürfnisse und Zwecke geeigneten Rechtsform, in der er seiner unternehmerischen Tätigkeit nachgehen will.
Die Wahl der geeigneten Rechtsform und der vertraglichen Gestaltung hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Haftung
- Eigenkapital
- Gesellschafterwechsel
- Rechnungslegung und Publizität
- Besteuerung
- Rechte der Gesellschafter untereinander
- Auftreten nach außen
Bei der Wahl der für Sie geeigneten Rechtsform können wir Ihnen auf der Grundlage einer umfassenden Analyse Ihrer individuellen Situation und Ihrer Ziele Hilfestellung bei der Beantwortung steuerechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragen geben.
Nachstehend finden Sie eine Auswahl möglicher Rechtsformen:
Natürliche Person:
- Kaufmann (e.K.)
Personen- gesellschaften:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG
Kapital- gesellschaften:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- eingetragener Verein (e.V.)
Innen- gesellschaften:
- stille Gesellschaft
- Unterbeteiligung
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