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Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse
ls Unternehmer haben Sie entweder nach handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Vorschriften Rechenschaft durch die Aufstellung eines Jahresabschlusses abzulegen. Dies kann im Falle von Selbständigen oder Gewerbetreibenden mit kleinem Betrieb in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder im Falle aller anderen Unternehmer in Form eines Jahresabschlusses geschehen.
Auch dabei sind umfangreiche handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten, die zudem in zunehmenden Maße voneinander abweichen, so dass Sie ggf. sowohl eine Handels- als auch eine Steuerbilanz aufzustellen haben.
Abhängig davon, ob Sie mit Ihrem Jahresabschluss in erster Linie wirtschaftlichen Erfolg dokumentieren wollen oder mit Blick auf die Besteuerung durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerlast reduzieren wollen, beraten wir Sie umfassend über die zielführenden Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Auf Wunsch stehen wir auch für ein Gespräch bei Ihrer Hausbank zur Präsentation Ihres Jahresabschlusses zur Verfügung.
Die von uns erstellten Jahresabschlüsse werden mit Bescheinigungen nach berufsüblichen Vorgaben versehen. Die Bescheinigungen unterscheiden sich durch den Umfang der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen. Die Bandbreite reicht von Bescheinigungen ohne Prüfungshandlungen bis zu Bescheinigungen mit umfassenden Prüfungshandlungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahe kommen.
Darüber hinaus gehört zu unserem Leistungsspektrum auch die Erstellung von Konzernabschlüssen mit Konzernanhang, Konzern-Cashflowrechnung, Konzerneigenkapitalspiegel und Konzernlagebericht.
Schließlich können wir für Sie die handelsrechtlichen Publizitätspflichten übernehmen, indem wir den Jahresabschluss auf die gesetzlich geforderten Mindestangaben reduzieren und zeitsparend auf elektronischem Wege dem elektonischen Bundesanzeiger fristgerecht einreichen.
Rufen Sie uns an unter 02233 - 94 00 1-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular
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