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Gemeinnützigkeit
Die Finanzämter wachen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und können ggf. die Gemeinnützigkeit aberkennen. Wir helfen Ihnen den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, um den Status der Gemeinnützigkeit Ihres Vereins, Ihrer Stiftung oder gGmbH zu erwerben und zu erhalten.
Das Steuerrecht enthält zahlreiche Sonderregelungen für gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder GmbHs. Die Vorschriften betreffen vor allem:
- Satzung
- Buchführung
- Abschlüsse
- Mittelverwendung
- Spenden und Sponsoring
- Nachweispflichten
- Haftung von Vorständen
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