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Finanzbuchführung
Grundlage eines funktionierenden Rechnungswesens ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung, die zeitnah einen Überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage ermöglicht und als Entscheidungsgrundlage dient. Darüber hinaus ist sie gesetzlich vorgeschrieben zur Rechenschaftslegung gegenüber den Finanzbehörden.
Mit der Übernahme der Buchführung gewährleisten wir die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchhaltung, indem wir die Organisation des Rechnungswesens nach Ihren besonderen Bedürfnissen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausrichten.
Zu den Leistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung gehören insbesondere:
- Einrichtung der Buchhaltung mit einem adäquaten Kontenplan
- Kontierung und Buchung von Belegen
- Abstimmung von Konten
- Offene-Posten-Buchführung mit Zahlungsverkehr und Mahnwesen
- Anlagenbuchführung nach handels- u. steuerrechtlichen Vorschriften
- Kurzfristige Erfolgsrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
- Ansprechpartner für laufende Fragen (z. Bsp. ordnungsmäßige Rechnungen, Umsatzsteuerfragen)
Sofern Sie die Finanzbuchhaltung selbst erstellen, beraten und unterstützen wir Sie gerne mit folgenden Leistungen:
- Auswahl geeigneter Software, die auch mit unseren Systemen kompatibel ist, um über eine Schnittstelle schnell, zuverlässig und kostengünstig Daten überspielen zu können (z. Bsp. für die Jahresabschlusserstellung oder die Übernahme von Kontrollarbeiten)
- Information über aktuelle und wichtige Änderungen im Handels- und Steuerrecht
- Schulung von Buchhaltungspersonal
Rufen Sie uns an unter 02233 - 94 00 1-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular
um einen unverbindlichen Termin zu vereinbaren.