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Angestellte
Als Arbeitnehmer beziehen Sie Lohn oder Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit. Zum Nachweis der Einkünfte erhalten Sie nach Beendigung des Kalenderjahres oder nach einer unterjährigen Beendigung Ihrer Tätigkeit eine Lohnsteuerjahresbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber, welche dieser auch elektronisch an das Finanzamt versandt hat.
Das Steuerrecht sieht für Arbeitnehmer die Möglichkeit vor, Werbungskosten, d.h. Kosten, die erforderlich sind eine Anstellung zu bekommen, zu sichern und zu erhalten, bei der Berechnung der Steuerlast in Abzug zu bringen. Ferner besteht die Möglicheit, regelmäßig anfallende Werbungskosten bereits bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen.
Unsere Leistungen für Sie sind:
- Erstellung der Einkommensteuererklärung und Ermittlung der mit Ihrer Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten nach aktueller Rechtslage
- Stellung von Anträgen zur Berücksichtigung von Werbungskosten bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung
- Beratung bei der Wahl der Lohnsteuerklassen
- Ermittlung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
- Prüfung von Steuerbescheiden und Führung von Rechtsbehelfen
- Stellung von Anträgen für die Verlängerung von Abgabefristen oder Steuerstundungen
- Hilfestellung bei Kindergeldfragen
Rufen Sie uns an unter 02233 - 94 00 1-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular
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